Mitgliedschaft

Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Fördervereins werden.

 

Der erste Beitrag ist im laufenden Kalenderjahr fällig. In den Folgejahren wird der Beitrag zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erhoben, spätestens aber bis zum 31. März.

Der Beitrag wird i.d.R. per Lastschriftmandat eingezogen.

 

Der Mindestbeitrag beträgt aktuell 30,00 Euro jährlich und wird durch die Mitgliederversammlung des Fördervereins festgelegt.

 

Der Austritt bedarf der Schriftform.

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Bei Unfall, Feuer, Krankheit

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